Ermächtigter Übersetzer · Düren

Beglaubigte Übersetzungen Türkisch–Deutsch

Urkunden, Zeugnisse, Gerichtsurteile und Verträge – anerkannt von deutschen Behörden und Gerichten und dank Konsulatszulassung auch in der Türkei.

★ 5,0 bei Google-Bewertungen ✓ Ermächtigt durch das OLG Köln ✓ Bei türkischen Konsulaten zugelassen ✓ Rund um die Uhr erreichbar

Was ich für Sie übersetze

Beglaubigte Übersetzungen in beiden Richtungen: Türkisch → Deutsch und Deutsch → Türkisch.

Personenstandsurkunden

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Nüfus kayıt örneği, Sterbeurkunde, Meldebescheinigung

Zeugnisse & Diplome

Schulzeugnisse, Diplome, Transkripte – z. B. für die Anerkennung, Hochschule oder Bewerbung

Gericht & Recht

Gerichtsurteile, Scheidungsurteile, Vollmachten (Vekaletname), Führungszeugnisse, Anklageschriften

Behörden

Unterlagen für Standesamt, Ausländerbehörde, Einbürgerung, Jobcenter und Familienkasse

Führerschein

Übersetzung des türkischen Führerscheins für die Umschreibung in Deutschland

Firmenunterlagen

Handelsregisterauszüge, Verträge und geschäftliche Dokumente

So einfach geht's

Sie müssen nicht vorbeikommen – alles läuft bequem per WhatsApp, E-Mail und Post.

Dokument senden

Schicken Sie ein Foto oder einen Scan Ihres Dokuments per WhatsApp oder E-Mail.

Kostenloses Angebot

Sie erhalten schnell ein unverbindliches Angebot mit Preis und Lieferzeit.

Übersetzung erhalten

Nach Ihrer Zusage erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung per Post – auf Wunsch vorab als PDF.

Tipps für ein gutes Foto

  • Dokument gerade von oben fotografieren, alle Ränder sichtbar
  • Helle Umgebung, keine Schatten oder Spiegelungen
  • Vorder- und Rückseite fotografieren, wenn beide beschrieben sind

Gültig in Deutschland und in der Türkei

Meine beglaubigten Übersetzungen werden von deutschen Behörden, Gerichten, Standesämtern und Hochschulen anerkannt.

Für die Verwendung in der Türkei reicht eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung allein nicht aus: Der Übersetzer muss zusätzlich bei einem türkischen Konsulat zugelassen sein, damit das Konsulat seine Unterschrift bestätigen kann. Diese Zulassung habe ich – Sie bekommen also alles aus einer Hand.

Ihre Vorteile

  • Ermächtigter Übersetzer für die türkische Sprache
  • Zulassung bei türkischen Konsulaten
  • Auch für Dokumente, die direkt aus der Türkei kommen
  • Express auf Anfrage (24–48 Stunden)
  • Versand deutschlandweit per Post
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Über mich

Mein Name ist Arif Akkaşoğlu. Ich bin ermächtigter Übersetzer für die türkische Sprache und unterstütze Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien in Düren und Umgebung bei allen offiziellen Übersetzungen zwischen Türkisch und Deutsch.

Mir ist wichtig, dass Sie schnell eine klare Antwort bekommen und Ihre Unterlagen ohne Umwege bei der Behörde akzeptiert werden.

  • Allgemein ermächtigter Übersetzer – Oberlandesgericht Köln
  • Zugelassen bei den Türkischen Generalkonsulaten in Köln und Düsseldorf
  • Eingetragen in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen „ermächtigt", „beeidigt" und „vereidigt"?
Keiner – je nach Bundesland heißt es anders, gemeint ist dieselbe Qualifikation: Der Übersetzer ist von einem Gericht berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Muss ich das Original vorbeibringen?
In der Regel nicht. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan reicht aus. In der Beglaubigung wird vermerkt, ob die Übersetzung nach dem Original oder einer Kopie angefertigt wurde.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis hängt von Umfang und Art des Dokuments ab. Schicken Sie mir ein Foto – Sie erhalten schnell ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Wie lange dauert es?
Standarddokumente wie Urkunden meist innerhalb weniger Werktage. Eilaufträge (24–48 Stunden) sind nach Absprache möglich.
Wird meine Übersetzung in der Türkei anerkannt?
Ja, wenn die Unterschrift des Übersetzers vom türkischen Konsulat bestätigt wird. Da ich dort zugelassen bin, ist das möglich. Fragen Sie mich gern, was Ihre Behörde in der Türkei genau verlangt.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Das hängt von der Behörde ab, bei der Sie das Dokument einreichen. Die Apostille wird nicht vom Übersetzer, sondern von der zuständigen Stelle ausgestellt. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Behörde.

Kontakt

Am schnellsten erreichen Sie mich per WhatsApp. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Einzugsgebiet: Düren, Köln, Aachen, Bonn, Kerpen, Bergheim, Euskirchen, Erftstadt, Zülpich, Nörvenich, Hürth, Brühl – und per Post deutschlandweit.